Junge Businessfrau mit Gepäck am Airport

Die Bundesregierung hat die Nachweis- und Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland gelockert. Zum 1. Juni 2022 trat die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft.

Das ist neu:

  • Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.
  • Für den Impfnachweis ist es nun ausreichend, wenn man mit einem von der WHO anerkannten Impfstoff geimpft ist. Das sind dann auch Impfstoffe wie Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers. Vorher wurden bei Einreise nur von der EU zugelassene Impfstoffe anerkannt.
  • Die Kategorie Hochrisikogebiete wurde gestrichen.

Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur aktuellen Einreiseverordnung.

Mehr Posts aus dieser Kategorie

Zum Abheben gut – Hotels in Airportnähe

ESTA-Antrag jetzt auch per App

Avis für individuelle Mobilität

Mit EVA AIR von München über Taipeh weiter nach Hongkong

Economy Light-Tarif: Gebühr für Sitzplatzänderung

Mit Etihad ab Düsseldorf nach Abu Dhabi

Mehr Direktverbindungen

Datensicherheit unterwegs

Tipps gegen Gepäckverlust

Mobility Management für kleine und mittelständische Unternehmen

Stopover in Amman

The Tower Hotel London