Junge Businessfrau mit Gepäck am Airport

Die Bundesregierung hat die Nachweis- und Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland gelockert. Zum 1. Juni 2022 trat die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft.

Das ist neu:

  • Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.
  • Für den Impfnachweis ist es nun ausreichend, wenn man mit einem von der WHO anerkannten Impfstoff geimpft ist. Das sind dann auch Impfstoffe wie Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers. Vorher wurden bei Einreise nur von der EU zugelassene Impfstoffe anerkannt.
  • Die Kategorie Hochrisikogebiete wurde gestrichen.

Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur aktuellen Einreiseverordnung.

Mehr Posts aus dieser Kategorie

Luthansa Green Fares

EXPO 2020 auf Hochtouren

Austrian Airlines Premium Economy Class

Singapore Airlines stockt Kapazität nach Singapur auf

Neue Sicherheitstechnik bei Handgepäckkontrollen

Geschäftsreisen 2022

The Cumberland Hotel London

Endspurt bei der Betriebs-KlimaBahnCard

Zum Abheben gut – Hotels in Airportnähe

ITA Airways

Flexibel und sicher auf Reisen mit Air France-KLM

KLM: Neue Premium Comfort Class auf der Langstrecke